5. Interview Udo Weberchen - 09.2022

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Das Brandenburgische Oberlandesgerichtgericht hat entschieden!

Interview mit Udo Weberchen (UW), dem Vorsitzenden des KGV „Pfingstberg e.V.“

SB: Herr Weberchen, die Spannung ist kaum auszuhalten! Seit 2019 streiten sich der KGV „Pfingstberg e.V.“  (KGV) und der „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde“ (KV) um die Rechtmäßigkeit der beschlossenen Sonderumlage von 50 EUR pro Parzelle. Nun waren Sie als Berufungskläger vor dem Brandenburgischen Oberlandesgerichtgericht (OLG). Wie ging die Sache aus? Gab es ein gutes Ende der Querelen?

UW: Ich war genauso gespannt! Allerdings war die Sonderumlage nicht nur das Ende der Auseinandersetzung. Sie war der Anfang! Mit dieser Forderung brachte der KV das „sprichwörtliche Fass zum Überlaufen“. Unsere Mitglieder waren ohnehin erzürnt über ständige Beitragserhöhungen und das Finanzgebaren des KV. An diesem Punkt war für uns Schluss. Per einstimmigen Beschluss in unserer Mitgliederversammlung verweigerten wir die Zahlung der Sonderumlage. Der Ehrlichkeit halber muss ich zugeben, dass wir uns über die Rechtslage dabei keine Gedanken gemacht hatten. Wir wollten in erster Linie das politische Signal geben, dass der KV mit seinen Mitgliedern so nicht mehr umgehen kann. Der KV verklagte uns und das Brandenburgische Landesgericht bestätigte in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der Sonderumlage. Dagegen legten wir Berufung ein.

SB: Kam es nun zu einer Entscheidung vor dem OLG?

UW: Ja, das OLG hat entschieden. Es stellte unmissverständlich klar, dass der KV nicht berechtigt war, die Sonderumlage 2019 zu erheben. Der diesbezügliche Beschluss der Mitgliederversammlung des KV widersprach der Satzung des KV und war somit nichtig. Die mit der Sonderumlage zu finanzierenden Ausgaben hätten mit den normalen Haushaltsmitteln bewältigt werden müssen. Die angeführten Finanzbedarfe waren weder für die Deckung des Haushaltes notwendig, noch gab es außerordentliche Aufwendungen. Damit folgte das OLG fast völlig den Ausführungen unseres Rechtsanwaltes, Professor Klose.

SB: Haben Sie das Urteil so erwartet?

UW: Die Frage kann ich nur mit einem ganz klaren „Nein“ beantworten. Wir fühlten uns ungerecht behandelt. Deswegen wehrten wir uns. Zwischen diesem Gefühl der Ungerechtigkeit und einer rechtlichen Bewertung können Welten liegen. Wir haben also von Anfang an damit gerechnet, dass wir vor Gericht unterliegen können. Erst, als Professor Klose den Beschluss auf Herz und Nieren prüfte, keimte etwas Hoffnung auf. Seine rechtliche Bewertung war auch für einen Laien schlüssig und überzeugend. Manchmal kann das Gefühl im Recht zu sein, auch von der Rechtsprechung bestätigt werden.

SB: Herr Weberchen, wenn es so unsicher war, warum hat der KGV dann nicht klein beigegeben?

UW: Es war richtig, so zu handeln, selbst, wenn wir in der Sache vor Gericht unterlegen wären. Freiwillig wollten wir der Forderung eben nicht nachkommen. Im Laufe der Auseinandersetzungen gewann aber ein zweiter Aspekt an Bedeutung. Diese Auseinandersetzung gab uns die Kraft, die Probleme in der Zusammenarbeit mit dem KV von einer höheren Warte aus zu betrachten und generell anzugehen. Deswegen sind wir nun nicht mehr Mitgliedsverein im „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde“  und haben den KV auch als Zwischenpächter abgelöst. Das ist, nüchtern betrachtet, als Ergebnis wichtiger, als die Vermeidung der Sonderumlage.

SB: Herr Weberchen, welche Folgen hat nun das Urteil des OLG?

UW: Die Folge für uns ist, dass wir die Sonderumlage nicht zahlen müssen. Vorsorglich hatten wir die strittige Forderung von unseren Vereinsmitgliedern eingesammelt. Nun werden wir bei der turnusgemäßen Jahresabrechnung 2022 die 50 EUR erstatten, bzw. mit den Zahlungen aufrechnen. Weiterhin muss der KV die Prozess- und Anwaltskosten übernehmen. Damit haben wir keinerlei finanzielle Belastung wegen der Sache.

SB: Welche Auswirkungen hat das Urteil über die beiden Parteien hinaus?

UW: Das kann ich nicht beurteilen. Letztlich wurde die satzungswidrige Umlage mehrheitlich von den Mitgliedsvereinen des KV beschlossen und auch von fast allen entrichtet. Die juristische und politische Beurteilung obliegt nun dem KV und seinen Mitgliedsvereinen. Ob die Betroffenen daraus Schlussfolgerungen ziehen, entzieht sich meiner Kenntnis. Den Mitgliedsvereinen ist zu wünschen, dass es ihnen gelingt, den KV zu stabilisieren und zu professionalisieren.

SB: Herr Weberchen, seit 2019 haben sicherlich nicht nur Sie viel Arbeit und Energie in diese Auseinandersetzung gesteckt. Ist nun am Ende alles gut?

UW: Die Frage kann ich mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die Streitigkeiten sind geklärt. Die Wege vom „Kreisverband der Siedler und Gartenfreunde e.V.“ und dem KGV „Pfingstberg e.V.“  haben sich getrennt. Wir sollten jetzt ohne Groll in die Zukunft sehen. Beide Vereine möchten das Kleingartenwesen in Potsdam erhalten und gestalten. Darauf sollten wir nun alle unsere Kräfte ausrichten.

 (Das Interview führte unser Gartenfreund Sven Bochow (SB) Parzelle 223)

 

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